In der Traditionellen Chinesischen Medizin genießt der Vitalpilz Reishi und auch der Coriolus seit Jahrtausenden ein enorm hohes Ansehen. In Europa allerdings steht jetzt die Zukunft von Reishi-Produkten auf der Kippe, wie wir von besorgten Anwendern und Therapeuten erfahren. Hintergrund ist die europäische Novel Food Verordnung. Sie soll dem Schutz des Verbrauchers vor Lebensmitteln mit einer fehlenden Verzehrstradition dienen – vom Grundsatz her eine gute Sache, wenn man beispielsweise an den berühmt-berüchtigten „Analogkäse“ denkt.
Umso absurder erscheint es, dass die Daseinsberechtigung des Reishi und diverser weiterer natürlicher Produkte aus sogenannten Drittländern, die seit unzähligen Generationen eingesetzt werden, durch EU-Recht gefährdet wird. Immer wieder wird vor deutschen Gerichten darum gestritten, ob der Reishi vor dem 15. Mai 1997, dem Stichtag des Inkrafttretens der Verordnung, innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten in nennenswertem Umfang verzehrt wurde.
Im Falle einer Verneinung dieser Frage wird eine Zulassung für das Produkt erst erteilt, wenn nach aufwendiger Prüfung keine Zweifel an der Sicherheit mehr bestehen. Produkte, die gerichtlich als neuartige Lebensmittel eingestuft werden, würden also zwangsläufig für einige Jahre vom Markt verschwinden, bis das Zulassungsverfahren durchlaufen wäre – wobei sich die Vertreiber gründlich überlegen werden, ob sie das Risiko der kostspieligen Studien und Anträge bei ungewissem Ausgang auf sich nehmen wollen und können.
Als Problem erweist sich unter anderem das Stichtagsdatum. Je länger der 15. Mai 1997 zurückliegt, desto schwieriger wird es, den geforderten traditionellen Verzehr hinreichend zu dokumentieren. Hinzu kommt, dass es eine Einzelfallentscheidung bleibt, was als „nennenswerter Verzehrsumfang“ angesehen wird.
Dr. Ina Gerstberger, auf das Lebensmittelrecht spezialisierte Anwältin aus München, hält die Novel Food Verordnung in Bezug auf traditionelle Lebensmittel aus Drittländern für „unverhältnismäßig und dringend überarbeitungsbedürftig“. Das gilt nach ihrer Auffassung besonders für Pilzprodukte: „Anders als für pflanzliche Lebensmittel hat der Gesetzgeber für Pilze keinerlei Ausnahmen für den Fall vorgesehen, dass diese als ‚erfahrungsgemäß unbedenklich‘ gelten können.“ Die Juristin sieht keinen Grund für diese gesetzliche Ungleichbehandlung von Pilzen und auch Algen gegenüber Pflanzen.
Die GfV hat auf der Internetseite www.save-reishi.com Fragebögen für Händler, Apotheker und Endverbraucher vorbereitet, um weiteres Material über einen Verzehr des Pilzes Reishi oder auch des Coriolus vor Mai 1997 zu sammeln. Die GfV hofft, so die europaweit bereits vertretene Auffassung, dass Reishi und Coriolus kein neuartiges Lebensmittel ist, durch weiteres Datenmaterial zu stützen und Angriffen auf Basis der Novel Food Verordnung vorzubeugen.
Sollten Sie – oder auch jemand den Sie kennen – den Reishi oder Coriolus bereits vor 1997 verzehrt haben, schreiben Sie uns bitte ganz einfach eine kurze E-Mail. Jede einzelne Stimme ist hilfreich.
Bitte unterstützen Sie unsere Aktion „Rettet den Reishi“.
Weitere Informationen und auch den Fragebogen finden Sie unter: www.save-reishi.com