Neuer Preis,
liebe Kunden gute Lebensmittel haben Ihren Preis und was passiert, wenn man Lebensmittel, Mittel zum Leben, unter Ihrem echten Wert handelt, zeigen die steigenden Lebensmittelskandale.
So haben wir lange versucht unseren sehr fairen Preis für unseren Jiaogulan aus Wildsammlung für Sie zu halten.
Dies ist uns in den vergangenen sieben Jahren stets gelungen. Seit 2006, dass Jahr in welchem unser Familienbetrieb mit Jiaogulan, mit als Erster in Deutschland, auf den Markt kam, haben wir unseren Preis von 7,90€ nicht einmal verändert. Und das obwohl die Produktkosten innerhalb dieser Zeit stetig stiegen.
So erreichen wir nun einen Zeitpunkt, wo für uns, das Halten des Preises für Sie als unseren geschätzten Kunden, nicht mehr möglich ist, ohne das wir an der Qualität des Produktes sparen.
Da dies völlig unserer unternehmerischen Verantwortung widerspricht, beginnen wir nun den Verkaufspreis von Jiaogulan zu harmonisieren.
Das Verbot von Jiaogulan als Lebensmittel Anfang 2012 durch die Lobbyarbeit gewisser Interessengruppen in Brüssel, führte dazu, dass unser Jiaogulan nun statt mit der gewohnten Lebensmittelsteuer von 7% nun mit der momentan gültigen Mehrwertsteuer von 19% versteuert werden muss. Diesen großen Einschnitt konnten wir nun ein ganzes Jahr tragen, bis heute.
Da sich auch der Import innerhalb der letzten Jahren um ein vielfaches verteuert hat, aufgrund der z.B. gestiegenen Ölpreise, als auch, dass wir nun Jiaogulan nicht mehr als Lebensmittel importieren, sowie dass auch unser Partner in China seine Preise innerhalb der letzten 7 Jahre öfters anheben musste, da die weltweite Nachfrage für Jiaogulan in Premium Qualität (Wildsammlung) enorm gestiegen ist, verändern wir unseren gewohnten fairen Preis. Hinzu kommt natürlich auch noch der reale Kaufkraftverlust des Euros und Dollars aufgrund der Weltwirtschaftskrise und dem größten Raubzug unserer Geschichte, der Bankenrettung.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie uns treu bleiben und weiterhin mit Tausendkraut Jiaogulan – das Original seit 2006 – dekorieren.
Mit den herzlichsten Grüßen,
Ihre Familie van Dijk und das ganze Tausendkraut Team
Liebe Kunden,
so versenden wir unsere Waren, wie unseren bekannten Jiaogulan z.B.
Der Umwelt zuliebe mit „Bio-Flocken“, welche 100% biologisch abbaubar sind und aus 100% nachwachsenden Rohstoffen bestehen.
Sie können das Füllmatrial wiederverwenden oder einfach kompostieren.
So kommt unser Jiaogulan sicher und umweltschonend mit der DHL bei Ihnen an der Haustür an.
Und das beste:
ab einem Warenwert von 30,00 € liefern wir versandkostenfrei!
Mit den herzlichsten Grüßen aus Waldbrunn im schönen Odenwald,
Ihr Tausendkraut Team
Liebe Kunden,
wie vielen von Ihnen ja bekannt ist, versucht man immer mehr Naturprodukte vom Markt zunehmen. So kommt es, dass auch wir die Firma Tausendkraut im Moment vor Gericht stehen um für den freien Handel für Jiaogulan zu kämpfen. Unter dem „Verbraucherschutz Gesetz auf Irrweg“, dem Novel Food Gesetz gelingt es den Lobbyisten in Brüssel ein tolles Naturprodukt nach dem anderen zu verbieten.
Mit Jiaogulan, Stevia sind nun auch die Vitalpilze betroffen! So möchte man nun auch noch den Reishi und den Coriolus verbieten. Schöne neue Welt, in der wir im Moment leben. Alles wird verdreht! So führen wir Krieg für Frieden und zum Schutz der Verbraucher werden Lebensmittel aus der Natur durch chemischen Keulen ersetzt. Schutz der Verbraucher vor sich selbst, denn sie könnten ja gesund werden!
Was ist Novel Food?
Laut Art. 1 Abs. 2 EG-Verordnung Nr. 258/97 (kurz Novel Food Verordnung) ist ein Lebensmittel, welches vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde, dann ein Novel Food, wenn es zusätzlich einer von vier Lebensmittelgruppen unterfällt. Zu diesen Lebensmittelgruppen gehören nicht nur technologisch (weiter) verarbeitete oder gar künstlich hergestellte Lebensmittel, sondern auch zahlreiche natürliche Lebensmittel wie z.B. solche, die aus Pilzen, Algen oder Pflanzen bestehen oder gar aus diesen „isoliert“ worden sind, wie z.B. bestimmte, hoch aufgereinigte Extrakte aus solchen natürlichen Lebensmitteln.
Weitere Informationen über Novel Food finden Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Novel_Food
Wozu ist die Novel Food Verordnung da?
Die Novel Food Verordnung soll den europäischen Verbraucher vor bisher noch nicht oder kaum verzehrten Lebensmitteln schützen, bei denen insoweit entsprechende Erfahrungswerte zur allgemeinen Verzehrsverträglichkeit fehlen. Bei solchen Lebensmitteln muss die gesundheitliche Unbedenklichkeit auch für den Europäer im Rahmen eines Zulassungs- oder Notifizierungsverfahrens unter Beweis gestellt werden.
Was passiert damit wirklich?
Dieses an sich sinnvolle Ziel der Novel Food Verordnung erweist sich aber zunehmend als Vermarktungshindernis und bedroht die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, die an sich bereits seit vielen Jahren auf dem europäischen Markt etabliert und nachweislich sicher sind.
Davon sind Pilze in besonderem Maße betroffen, weil es für deren Einstufung als neuartiges Lebensmittel allein darauf ankommt, ob diese bereits vor dem 15.05.1997 in der EU in einem „nennenswerten Umfang“ von Menschen verzehrt wurden.
Diesen Nachweis hat letztlich der jeweiligen Vertreiber des Naturproduktes wie Reishi, Stevia oder Jiaogulan zu erbringen, was aufgrund des zunehmend zurückliegenden Zeitraums seit dem maßgeblichen Stichtag 1997 immer schwieriger wird. Denn Geschäftsunterlagen sind in der Regel nicht mehr vorhanden, gerade bei kleineren und mittelständischen Vertreibern, da die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen schon lange abgelaufen sind. Hinzu kommt, dass die europäische und deutsche Rechtsprechung die Anforderungen an den nachzuweisenden Verzehrsumfang seit einigen Jahren verschärft haben. Reichte es bis 2005 noch aus, dass ein Lebensmittel wie z.B. Reishi im Handel erhältlich und den einschlägigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bekannt war, so setzte der EuGH im Rahmen seiner Rechtsprechung den Begriff des „nennenswerten Verzehrsumfangs“ mit dem einer „erheblichen Verzehrsmenge“ gleich. Seit dem muss der Vertriebs- und damit bedingte Verzehrsumfang durch konkrete Mengenangaben weiter belegt werden. Insoweit reicht es nun nicht wie früher aus, dass ein Pilz im sog. EU- Novel Food Katalog aufgeführt ist oder gar Erwähnung in einem bekannten Lebensmittellexikon findet, entscheidend ist vielmehr, ob hierzu auch Angaben über konkrete Verzehrsmengen präsentiert werden können.
Und selbst wenn dann entsprechende Mengenangaben existieren, liegt es schließlich im Ermessen des Gerichts, ob es diese im Einzelfall für „erheblich“ bzw. „nennenswert“ genug hält, um Gesundheitsschäden für die Bevölkerung ausschließen zu können.
Oft genug wird hier die Meßlatte deutlich zu hoch angelegt, v.a. wenn man bedenkt, dass hier um die Neuartigkeit von Lebensmittel gestritten wird, die seit vielen Jahren ohne Sicherheitsbedenken in großen Mengen in Europa vertrieben werden, aber vor 1997 entsprechende Vertriebsmengen nicht oder nur noch schlecht nachweisen können. Und so kann aus einem schon lange als Lebensmittel etablierten Pilz wie dem Reishi oder dem Jiaogulantee dann plötzlich „über Nacht“ ein zulassungpflichtiges neuartiges Lebensmittel werden, obwohl dessen Verzehrssicherheit von vielen Millionen Menschen über die letzten Jahren bestätigt wurde.
Was tun?
Eine Anmeldung als Novel Food dürfte für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht in Betracht kommen. Die Kosten für eine Anmeldung inklusive aller dafür zuvor durchzuführender Analysen und toxikologischen Studien zum Lebensmittel können schnell in einen 6-stelligen Bereich klettern.
Bereits bis zur Erstellung des Zulassungsdossiers vergeht häufig mindestens ein Jahr. Das Zulassungsverfahren selbst kann sogar 3 bis 5 Jahre in Anspruch nehmen, v.a. wenn dieses schließlich im Regelfall auf europäischer Ebene mit der dafür erforderlichen Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission oder aber auch der EFSA geführt wird.
Keine Frage, es ist sehr wichtig und sinnvoll den Verbraucher vor unsicheren Lebensmitteln zu schützen. Doch in Zeiten von Analog-Käse und Formfleisch sind Zweifel berechtigt, ob die Novel Food-Verordnung das wirklich leisten kann
Unterstützen Sie: www.save-reishi.com