im Schutz der parlamentarischen Sommerpause hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit scheinbar kleinen Änderungen gewollt oder ungewollt immense Auswirkungen auf einen ganzen Industriezweig und mehr als ein Drittel der Deutschen haben wird. Es handelt sich um die geplante Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches vom 16.07.2010 durch das BMELV.
Nahrungsergänzungsmittel sollen nach dem Willen des Ministeriums nicht länger Lebensmittel, sondern Zusatzstoffe sein!!
Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische und angereicherte Lebensmittel, jedes Vitamin….. einer bürokratischen Zulassung bedürfen, damit würden diese Produkte vom Markt verschwinden!!
Mit diesem Vorgehen des BMELV wird nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ins Gegenteil verkehrt, sondern auch gegen das übergeordnete europäische Recht verstoßen.
Eine bürokratische Zulassung führt zu einer enormen Verteuerung von Produkten. Es ist der Verbraucher, der zwangsläufig die Verteuerung von Produkten tragen muss, wenn er sie sich dann überhaupt noch leisten kann. 35,9 Millionen Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06).
Gegen Gesetzentwürfe kann Widerspruch eingelegt werden. Und diese Möglichkeit bitten wir Sie dringend, falls nicht schon getan, zu nutzen.
Der NEM Verband hat beim Bundesamt für Ernährung, Landwirtschat und Verbraucherschutz durch Herrn Dr. Büttner, Rechtsanwalt für Lebensmittelrecht, Widerspruch gegen die geplante Gesetzesänderung eingelegt und gleichzeitig eine Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht.
Bitte sagen auch Sie „NEIN“ zu der geplanten Gesetzesänderung vom 16.07.2010 zum 2. Gesetz des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie anderer Vorschriften.
Die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung ist sehr kurz gesetzt und läuft bereits am 31. August 2010 aus.
Je mehr Menschen gegen den falsch verstandenen Verbraucherschutz protestieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird.
Auch über die Frist hinaus könnten Einsprüche klar machen, wie viele Menschen sich wehren!
Wehren auch Sie sich
– gegen eine Bevormundung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes
– einen deutschen Alleingang unter Missachtung europäischen Rechtsgegen
– eine Schädigung eines ganzen Wirtschaftszweiges und den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Tausendkraut-Team (Mitglied im NEM Verband)
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des NEM-Verbandes: